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   OLG Frankfurt, 27.12.2011 - 20 W 81/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,18213
OLG Frankfurt, 27.12.2011 - 20 W 81/11 (https://dejure.org/2011,18213)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 27.12.2011 - 20 W 81/11 (https://dejure.org/2011,18213)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 27. Dezember 2011 - 20 W 81/11 (https://dejure.org/2011,18213)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 7 ErbbauRG, § 58 FamFG, § 63 FamFG
    Ersetzung der Zustimmung des Grundstückseigentümers zum Erwerb des Erbbaurechts

  • Deutsches Notarinstitut

    ErbbauRG § 7, FamFG §§ 58, 63
    Erbbaurecht in der Zwangsversteigerung; Ersetzung der Zustimmung des Grundstückseigentümers zur Veräußerung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen des Erwerbs des Erbbaurechts durch den Ersteher in der Zwangsversteigerung

  • notar-drkotz.de

    Erbbaurecht in Zwangsversteigerung - Grundstückseigentümerzustimmung zum Erbbaurecht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ErbbauRG § 7; FamFG § 58; FamFG § 63
    Voraussetzungen des Erwerbs des Erbbaurechts durch den Ersteher in der Zwangsversteigerung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2012, 89
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 26.02.1987 - V ZB 10/86

    Rechte des Gläubigers in der Zwangsversteigerung eines Erbbaurechts

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.12.2011 - 20 W 81/11
    Wird jedoch - wie im vorliegenden Falle - die Zwangsvollstreckung in Erbbaurechte im Wege der Zwangsversteigerung betrieben, so entspricht es der herrschenden Auffassung in Rechtsprechung und Schrifttum (vgl. BGHZ 100, 107 ff. = NJW 1987, 1942 = MDR 1987, 570; Ingenstau/Hustedt, ErbBauRG, 9. Aufl., § 7 Rn. 44; Böttcher, Praktische Fragen des Erbbaurechts, 6. Aufl., Rn. 297; OLG Hamm Rpfleger 2008, 634), der auch der Senat folgt, dass auch der betreibende Gläubiger ein selbständiges Antragsrecht im Ersetzungsverfahren hat.
  • OLG Hamm, 03.07.2008 - 15 Wx 116/08

    Unwirksamkeit einer Verzichtserklärung bzgl. des Zustimmungsanspruchs aus § 7

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.12.2011 - 20 W 81/11
    Wird jedoch - wie im vorliegenden Falle - die Zwangsvollstreckung in Erbbaurechte im Wege der Zwangsversteigerung betrieben, so entspricht es der herrschenden Auffassung in Rechtsprechung und Schrifttum (vgl. BGHZ 100, 107 ff. = NJW 1987, 1942 = MDR 1987, 570; Ingenstau/Hustedt, ErbBauRG, 9. Aufl., § 7 Rn. 44; Böttcher, Praktische Fragen des Erbbaurechts, 6. Aufl., Rn. 297; OLG Hamm Rpfleger 2008, 634), der auch der Senat folgt, dass auch der betreibende Gläubiger ein selbständiges Antragsrecht im Ersetzungsverfahren hat.
  • OLG Düsseldorf, 14.10.2015 - 3 Wx 151/14

    Gerichtliche Ersetzung der Zustimmung des Grundstückseigentümers zur Erteilung

    Zwar ist gleichermaßen anerkannt, dass etwas anderes gilt, wenn eine Erbbauzinsreallast infolge Zuschlags in der Zwangsversteigerung deshalb erlischt, weil der Grundstückseigentümer der Belastung des Erbbaurechts mit einem gegenüber der Erbbauzinsreallast vorrangigen Grundpfandrecht zugestimmt hat (vgl. BGH NJW 1987, 1942, 1944; OLG Frankfurt FGPrax 2012, 89 ff.; OLG Hamm FGPrax 2012, 229 f.).
  • OLG Düsseldorf, 20.06.2013 - 3 Wx 85/12

    Zustimmungsbedürftigkeit der Veräußerung eines Erbbaurechts nach Erlöschen der

    aa)Für die Gegebenheiten in der Zwangsversteigerung selbst hat der Bundesgerichtshof entschieden (BGHZ 100, 107 ff.; dem folgend OLG Frankfurt FGPrax 2012, S. 89 f. und OLG Hamm FGPrax 2012, S. 229 f.), dass die erforderliche Zustimmung des Grundstückseigentümers ohne ausreichenden Grund verweigert werde und zu ersetzen sei, falls der Grundstückseigentümer der Belastung des Erbbaurechts mit einem gegenüber der Erbbauzinsreallast vorrangigen Grundpfandrecht zugestimmt habe, aus diesem Grundpfandrecht die Zwangsversteigerung betrieben werde und der Eigentümer die Verweigerung seiner Zustimmung für den Zuschlag lediglich darauf stütze, dass die Erbbauzinsreallast infolge dieses Zuschlages erlösche und der Meistbietende nicht bereit sei, in die schuldrechtlichen Verpflichtungen des Erbbauberechtigten hinsichtlich des Erbbauzinses einzutreten.
  • OLG München, 09.03.2015 - 34 Wx 39/14

    Eigentumsrechtliche Zuordnung ehemaliger Gewässergrundstücke

    Soweit es aber um weiter in der Vergangenheit liegende Eintragungen im Bestandsverzeichnis und in der Ersten Abteilung des Grundbuchs geht, etwa zu den Eigentumsverhältnissen an der fraglichen Fläche, erscheint schon ein hinreichender Anlass zur Aufnahme von Ermittlungen zweifelhaft; denn "ins Blaue hinein" dürfen Amtsermittlungen nicht geführt werden (BGH FGPrax 2011, 178; OLG Frankfurt FGPrax 2012, 89; Keidel/Sternal FamFG 18. Aufl. § 26 Rn. 17).
  • OLG Hamm, 23.05.2012 - 15 W 409/11

    Rechtsstellung des Grundstückseigentümers in der Zwangsversteigerung eines

    Diese Zustimmung wäre ohne Sinn, wenn die sich hieraus zwangsläufig ergebenden Folgen nicht vom Grundstückseigentümer hingenommen werden müssten (BGH a.a.O.; ebenso Senat a.a.O.; OLG Frankfurt FGPrax 2012, 89).
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